Freitag

NUR IN DER SCHWEIZ: nicht VERBOTEN SCHILDER


WAS GENAU MÖCHED JEZ DIE LÜÜT DET ENNE SCHO WEDER? ........
WÄR CHOND HENDEREM SCHIRM FÜRE? ....DE UELI..... SEISCH VILICHT DE CHIND AUNO SCHNELL HÖI....

(nahe bundeshaus, bern)

2 Kommentare:

LR hat gesagt…

doch der besitz und der handel mit fussbällen ist strafbar

oder

erstes massnahmepaket des bundes gegen fettleibikeit von kindern

oder

es sollen in einem zweiten schritt auch schilder "parkieren nicht verboten" an allen parkplätzen angebracht werden

Anonym hat gesagt…

Ich finde dies eine prächtige Idee des juristischen Fortschreitens der Schweiz. Vermutlich ist dies eine der direkten Massnahmen der lang versprochenen Kombination von Steuern-Sparen und Persönlichkeitsrechte-Einschränken: Anstatt langwierig formulierte und damit vor allem grosse und platzraubende Verbotsschilder aufzustellen, werden nun nicht mehr Tätigkeiten verboten, sondern erlaubt. Damit sind alle anderen möglichen Tätlichkeiten ausgeschlossen, also nicht erlaubt und verboten. Wie bei einem Gebotsschild auf der Strasse: Anstatt Linksabbiegen und Geradeausfahren zu verbieten, wird ein einfaches, blaues Rechtsabbiegen-Gebotschild verwendet.

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